Wichtige aktuelle Neuerungen"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Meyer A. Rothschild, Bankier
Nur wer in Sachen Steuerrecht auf dem neuesten Stand ist, kann seine Rechte bestmöglich ausschöpfen. Die S-SH Steuerberatungsgesellschaft mbH hält Sie deshalb über aktuelle Ereignisse und Veränderungen rund um Steuer und Buchhaltung auf dem Laufenden.
Steuerterminkalender
Ratgeber Lohnsteuer 2024
Informationen zur Kassenführung
» Meldepflicht für elektronische Kassensysteme sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2025
Im folgenden stellen wir das aktualisierte Merkblatt zur Verfügung:
» Merblatt der Finanzverwaltung zur Kassenführung (Download)
Online-Dienste des BZSt
z.B. Bestätigung von ausländischen Ust-IDs:
https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html
Das steuerliche Infocenter des BZSt leistet Ihnen u.a. Hilfe zur Selbsthilfe für Hintergründe und Vollzug steuerlicher Regelungen.
Aktuelles zu Minijobs/Midijobs
Unter folgendem Link lesen Sie wichtige Änderungen zu den gesetzlichen Vorschriften für Minijobs.
Terminsache: Künstlersozialabgabe 31. März
Genaue Informationen über z. B. die Abgabepflicht finden Sie auch unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Wer ist abgabepflichtig?Mindestlohn – Infos zur Dokumentation
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht). Unter dem folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Wissenswertes zur Grundsteuer ab 2025
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
Pflicht zum Abruf der Kirchensteuermerkmale (KiStAM) durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft
Ab 2015 müssen ausschüttungsfähige Gesellschaften (z. B. GmbH, UG) die Kirchensteuer für Gewinnausschüttungen einbehalten und abführen, es sei denn, der Gesellschafter hat einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) setzen lassen (Informationspflicht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter beachten). Im Zeitraum September bis Oktober jeden Jahres ab 2014 müssen kirchsteuerabzugsverpflichtete Gesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter (KiStAM) elektronisch abrufen. Dieser Abruf setzt die Registrierung beim BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online- Portal) voraus. Ein Unterlassen des Abrufs kann unter Umständen bußgeldbehaftet sein.
Unter dem angefügten Link finden Sie diverse Informationen, Hilfen und Formulare. Die Registrierung und den Antrag auf Zulassung darf Ihr Steuerberater nicht vornehmen. Beim jährlichen Abruf der KiStAM darf der Steuerberater jedoch in Ihrem Auftrag als Datenübermittler tätig werden.
BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) und den grundlegenden Erläuterungen zum Verfahren »