Wichtige aktuelle Neuerungen"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Meyer A. Rothschild, Bankier
Nur wer in Sachen Steuerrecht auf dem neuesten Stand ist, kann seine Rechte bestmöglich ausschöpfen. Die S-SH Steuerberatungsgesellschaft mbH hält Sie deshalb über aktuelle Ereignisse und Veränderungen rund um Steuer und Buchhaltung auf dem Laufenden.
Steuerterminkalender
Ratgeber Lohnsteuer 2024
Kassensicherungsverordnung – Wichtige Infos
Unter dem folgenden Link finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums wichtige Informationen:
Im folgenden stellen wir das aktualisierte Merkblatt der ODF Karlsruhe zur Verfügung:
» Merblatt der Finanzverwaltung zur Kassenführung (Download)
Online-Dienste des BZSt
z.B. Bestätigung von ausländischen Ust-IDs:
https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html
Das steuerliche Infocenter des BZSt leistet Ihnen u.a. Hilfe zur Selbsthilfe für Hintergründe und Vollzug steuerlicher Regelungen.
Aktuelles zu Minijobs/Midijobs
Unter folgendem Link lesen Sie wichtige Änderungen zu den gesetzlichen Vorschriften für Minijobs.
Terminsache: Künstlersozialabgabe 31. März
Genaue Informationen über z. B. die Abgabepflicht finden Sie auch unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Wer ist abgabepflichtig?Mindestlohn – Infos zur Dokumentation
Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von brutto 12,41 Euro je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht). Unter dem folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Grundsteuerreform erfordert die Neubewertung von Immobilien auf den Stichtag 1.1.2022
Worum geht es?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 das bisherige Grundsteuermodell als verfassungswidrig eingestuft hat, folgte im Jahr darauf die Grundsteuerreform. Demnach wird die Grundsteuer ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform (GrStRefUG) verabschiedet, um die Umsetzung der Reform zu erleichtern.
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung.
Was bedeutet diese Reform?
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks muss eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Damit die Finanzämter ausreichend Zeit haben, die Werte zu berechnen, sollen diese Steuerklärungen bereits vom 1. Juli bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Frühestens 2025 ist also mit der Festsetzung einer neuen (oft auch höheren) Grundsteuer zu rechnen.
Nach der Reform gilt in Deutschland nicht überall dasselbe Gesetz. Es gilt zwar ein so genanntes „Bundesmodell“, nach dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist. Dem haben sich aber nur die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen. Die übrigen Bundesländer haben eigene, abweichende Gesetze erlassen. Die in den Ländern Saarland und Sachsen erlassenen Grundsteuergesetze folgen weitgehend dem Bundesmodell und verlangen ebenfalls eine Wertermittlung.
Die Finanzverwaltungen in den Bundesländern informieren die Steuerpflichtigen durch öffentliche Bekanntmachung und/oder durch Informationsschreiben. Wichtige Informationen zur Grundsteuer finden Sie auch hier https://grundsteuer.de.
Ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 sollen dann über das ELSTER-Verfahren die entsprechenden Steuerklärungen eingereicht werden. Für jedes einzelne grundsteuerrelevante Objekt ist eine eigene Feststellungserklärung abzugeben ist.
Sind Sie erklärungspflichtig, können Sie nach der Registrierung unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl über „Mein ELSTER“ die Grundsteuererklärung kostenlos selbst erstellen. Eine weitere kostenlose Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung für Privateigentum durch den Steuerpflichtigen bietet die Finanzverwaltung unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de an.
Zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Erstellung der Erklärung unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
Abgabefrist verlängert
Pflicht zum Abruf der Kirchensteuermerkmale (KiStAM) durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft
Ab 2015 müssen ausschüttungsfähige Gesellschaften (z. B. GmbH, UG) die Kirchensteuer für Gewinnausschüttungen einbehalten und abführen, es sei denn, der Gesellschafter hat einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) setzen lassen (Informationspflicht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter beachten). Im Zeitraum September bis Oktober jeden Jahres ab 2014 müssen kirchsteuerabzugsverpflichtete Gesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter (KiStAM) elektronisch abrufen. Dieser Abruf setzt die Registrierung beim BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online- Portal) voraus. Ein Unterlassen des Abrufs kann unter Umständen bußgeldbehaftet sein.
Unter dem angefügten Link finden Sie diverse Informationen, Hilfen und Formulare. Die Registrierung und den Antrag auf Zulassung darf Ihr Steuerberater nicht vornehmen. Beim jährlichen Abruf der KiStAM darf der Steuerberater jedoch in Ihrem Auftrag als Datenübermittler tätig werden.
BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) und den grundlegenden Erläuterungen zum Verfahren »
Datenschutz-Grundverordnung
Nach Ende der zweijährigen Übergangsfrist (Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die EU-Verordnung) verschärfen sich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar die Vorschriften rund um den Datenschutz ohne Ausnahme für alle Unternehmen. Wichtige Hinweise, Aktuelles und Arbeitshilfen finden Sie hier.