Wichtige aktuelle Neuerungen"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."

Meyer A. Rothschild, Bankier

Nur wer in Sachen Steuerrecht auf dem neuesten Stand ist, kann seine Rechte bestmöglich ausschöpfen. Die S-SH Steuerberatungsgesellschaft mbH hält Sie deshalb über aktuelle Ereignisse und Veränderungen rund um Steuer und Buchhaltung auf dem Laufenden.

 
 
 
 

Online-Dienste des BZSt

z.B. Bestätigung von ausländischen Ust-IDs:

https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html

Das steuerliche Infocenter des BZSt leistet Ihnen u.a. Hilfe zur Selbsthilfe für Hintergründe und Vollzug steuerlicher Regelungen.

 

Aktuelles zu Minijobs/Midijobs

Unter folgendem Link lesen Sie wichtige Änderungen zu den gesetzlichen Vorschriften für Minijobs.

https://magazin.minijob-zentrale.de

 

Terminsache: Künstlersozialabgabe 31. März

Genaue Informationen über z. B. die Abgabepflicht finden Sie auch unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Wer ist abgabepflichtig?
 

Mindestlohn – Infos zur Dokumentation

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht). Unter dem folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zum Thema.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Arbeitszeit-Dokumentation »

 

Wissenswertes zur Grundsteuer ab 2025

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

 

Pflicht zum Abruf der Kirchensteuermerkmale (KiStAM) durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft

Ab 2015 müssen ausschüttungsfähige Gesellschaften (z. B. GmbH, UG) die Kirchensteuer für Gewinnausschüttungen einbehalten und abführen, es sei denn, der Gesellschafter hat einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) setzen lassen (Informationspflicht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter beachten). Im Zeitraum September bis Oktober jeden Jahres ab 2014 müssen kirchsteuerabzugsverpflichtete Gesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter (KiStAM) elektronisch abrufen. Dieser Abruf setzt die Registrierung beim BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online- Portal) voraus. Ein Unterlassen des Abrufs kann unter Umständen bußgeldbehaftet sein.
Unter dem angefügten Link finden Sie diverse Informationen, Hilfen und Formulare. Die Registrierung und den Antrag auf Zulassung darf Ihr Steuerberater nicht vornehmen. Beim jährlichen Abruf der KiStAM darf der Steuerberater jedoch in Ihrem Auftrag als Datenübermittler tätig werden.

BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) und den grundlegenden Erläuterungen zum Verfahren »

Erklärung zum Sperrvermerk »

 

S-SH Steuerberatungsgesellschaft mbH | Hauptmarkt 7 | 08056 Zwickau

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: +49 375 3032330

Fax: +49 375 30323329